Fördergelder für einige Isek-Maßnahmen in Rheda 

2023-01-13 10:31:44 By : Ms. Shallen Shi

Für die Umsetzung einiger Isek-Maßnahmen in Rheda Innenstadt sind der Stadt nun Fördergelder zugesagt worden. 

Rheda-Wiedenbrück (gl) - Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat nun von der Bezirksregierung Detmold einen  Zuwendungsbescheid erhalten. Durch die zugesagten Fördergelder wird die Umsetzung mehrerer Isek-Projekte in der Rhedaer Innenstadt möglich. Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (Isek) für die Rhedaer City hatte der Rat der Emskommune im Oktober 2018 beschlossen. Darüber informiert die Stadt in einer Pressemitteilung.

Beantragt worden war demnach die Förderung für die folgenden sechs Maßnahmen: Machbarkeitsstudie Rathausquartier, Pilotprojekt Wohnen in der Innenstadt, Maßnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerforum Quartier Bleichstraße, Aufwertung Bahnunterführung Herzebrocker Straße, Barrierefreie Erschließung des Bürogebäudes Bahnhof und Umbau der ehemaligen DRK-Räume. „Da die Fördertöpfe der Städtebauförderung überzeichnet sind, wurden in Rheda-Wiedenbrück, aber auch in weiteren Kommunen Nordrhein-Westfalens, nicht alle beantragten Projekte bewilligt“, heißt es.

So wurde beispielsweise die Aufwertung der Bahnunterführung Herzebrocker Straße für das 2022 nicht bewilligt. Die Emskommune nutzt eigenen Angaben nach ihre jährliche Chance und hat aus diesem Grund erneut eine Förderung zur Umsetzung für diese Maßnahme im Jahr 2023 beantragt. Die Umsetzung des bewilligten Pilotprojekts „Wohnen in der Innenstadt“ werde im Rahmen der Quartierskonzepte weiterverfolgt.

Machbarkeitsstudie Rathausquartier: Das Isek führt fünf entwickelte Szenarien auf, die verschiedene Entwicklungsvarianten für das Rathausumfeld aufzeigen. Diese Szenarien weiterzudenken sollte Bestandteil der Machbarkeitsstudie Rathausquartier sein. Allerdings haben sich die aktuellen pandemischen Umstände auf die Arbeitsweisen ausgewirkt. Zudem sind die räumlichen Kapazitäten im Rathaus ausgeschöpft, weshalb bereits einzelne Fachbereiche ausgelagert werden mussten. Mit Hilfe der Machbarkeitsstudie soll nun ermittelt werden, welche Arbeitsweisen sich in Zu-kunft als sinnvoll erweisen und welche Auswirkungen diese auf die Nutzung der Raumflächen im Rathaus und seinem Umfeld haben. 

Maßnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung – Bürgerforum Quartier Bleichstraße: Ziel ist es, das Quartier Bleichstraße durch eine grüne Gestaltung der Freiflächen, der Schaffung von Aufenthaltsqualität sowie die vorhandene Vernetzung qualitativ aufzuwerten. Ebenerdige Parkplätze sollen erhalten und dem vorhandenen Baum- und Grünpflanzenbestand soll mehr Raum für einen vitaleren Wuchs ermöglicht werden. Angedacht ist eine zweistufige intensive Bürgerbeteiligung, welche gemeinsam mit einem moderationserfahrenen Landschaftsarchitekturbüro durchgeführt werden soll. Ergebnisse der Beteiligungen sollen skizzenhafte, freiraumplanerische Entwürfe sein.

Barrierefreie Erschließung des Bürogebäudes Bahnhof: Um Besuchern und Mitarbeitern der Verwaltung eine barrierefreie Nutzung des Bürogebäudes Bahnhof zu ermöglichen, soll ein Personenaufzug eingebaut werden.

Umbau der ehemaligen DRK-Räume zur Nutzung für die Verwaltung: Um die Anzahl der Arbeitsplätze zu erhöhen, sollen im Bahnhofsgebäude vollwertige und flexible temporäre Arbeitsplätze sowie ein Publikumswartebereich und eine Besprechungszone entstehen. Die Erweiterung der Nutzfläche für die Verwaltung ermöglicht einen wirtschaftlicheren Betrieb des Aufzuges und ergänzt wichtige Funktionen, die im bisher genutzten Raumbestand nicht realisierbar sind. Dem DRK konnten erfolgreich Ersatzräume in einem anderen städtischen Gebäude angeboten werden.

Tipp Bei Fragen zu den Projekten des Isek Innenstadt Rheda gibt das Team des Stadtteilbüros Rheda Auskunft. Es befindet sich am Großen Wall 5 in Rheda. Offene Sprechzeiten sind montags von 13 bis 16 Uhr und mittwochs von 10 bis 13 Uhr sowie nach Vereinbarung unter 05242/4068394 oder per E-Mail an [email protected] Weitere Infos sind auch online zu finden.

Die sogenannte Städtebauförderung kann als Finanzhilfe des Bundes verstanden werden, die durch Mittel der Länder sowie der Kommunen ergänzt wird. Je nach Bedarf, beziehungsweise Ausgangslage der jeweiligen Kommune, kann auf verschiedene Städtebauförderprogramme zurückgegriffen werden. In der Rhedaer Innenstadt greift das Programm „Lebendige Zentren“. Um Städtebaufördermittel beantragen zu können, muss durch die Kommune ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (Isek) aufgestellt und durch den Rat der Stadt beschlossen werden. Bei einem Isek handelt es sich um ein informelles, strategisches und zugleich operatives Planungsinstrument. Für einen räumlich abgegrenzten Bereich werden Handlungsbedarfe, Zielvorstellungen und Entwicklungsmaßnahmen aufgezeigt. Auch wenn das Isek bereits beschlossen ist, muss die Umsetzung jeder Maßnahme vor dem Hintergrund finanzieller Möglichkeiten geprüft werden. Für jede einzelne Maßnahme muss zum Stichtag des 30. September separat ein Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. 

In der Regel wird der Kommune im darauffolgenden Jahr ein Zuwendungsbescheid über die bewilligten Maßnahmen zugestellt. Erst wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt, darf die Kommune mit der Maßnahmenumsetzung beginnen. Jede Kommune hat eine individuelle Förderquote. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück erhält für die Maßnahmen im Rahmen des Isek Innenstadt Rheda eine Förderung von Bund und Land in Höhe von 50 Prozent und hat einen Eigenanteil von 50 Prozent aufzubringen. Es kommt vor, dass die Bezirksregierung nicht alle beantragten Maßnahmen genehmigt. Dies kann unter anderem daran liegen, dass Maßnahmen mit höherer Priorität vorgezogen werden oder die Fördertöpfe überzeichnet sind.